Vertragsrecht
Im Mittelpunkt des Wirtschaftsrechts steht das Vertragsrecht mit seiner Vertragsfreiheit. Das Vertragsrecht wird durch unser Bürgerliches Gesetzbuch kunstvoll geordnet und geregelt; die Privatautonomie findet ihre Grenzen im Gesetz selbst und in der Sittenwidrigkeit.
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Ich unterstütze meine Mandanten bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um Kauf- und Werkverträge, Arbeitsverträge, Gesellschaftsverträge, Handelsvertreterverträge, Lizenzverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, Maklerverträge sowie Miet- und Leasingverträge. Neben diesen prominenten Beispielen gibt es noch weitere Vertragstypen (Verträge sui generis), die ebenfalls rechtliche Fragen aufwerfen. Meine Mandatsbetreuung umfasst die Verhandlung, Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie die Durchsetzung bzw. Abwehr vertraglicher Ansprüche (einschließlich von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen). Ich berate und vertrete Mandanten auch bei den Möglichkeiten sich vom Vertrag zu lösen, sei es durch Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung.
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In meiner Rechtsberatung spielt zunehmend die Gestaltung und Prüfung von AGB eine besondere Rolle. Aus diesen berühmten „kleingedruckten“ Klauseln erwachsen unter Umständen erhebliche rechtliche Auswirkungen - man denke nur an Gewährleistungsausschlüsse im Kaufvertrag oder Ausschlussfristen im Arbeitsrecht.