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Erbrecht

Ich berate und vertrete meine Mandanten in allen erbrechtlichen Fragen.  
Schon zu Lebzeiten des Erblassers ist eine sorgfältige Planung der Vermögensnachfolge zu empfehlen. Insofern berate ich bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vermächtnissen. Auch eine Schenkung unter Lebenden kann erbrechtlich relevant sein (wegen späterer Pflichtteilsergänzungsansprüche). Einer besondere Beratung bedarf die Unternehmensnachfolge. Wesentliche Bedeutung kommt auch Immobilienbeteiligungen und dinglichen Nutzungsrechten (z.B. Nießbrauch) zu. 


Ich berate meine Mandanten in enger Abstimmung mit Steuerberatern und ggf. Notaren.
Zudem berate ich meine Mandanten von Fragen der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft an bis hin zur Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses durch eine Erbengemeinschaft.


Darüber hinaus vertrete ich sie in allen Erbstreitigkeiten einschließlich der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. Testamentsvollstrecker unterstütze ich in allen Rechtsfragen (etwa bei In-Sich-Geschäften). Schließlich begleite ich das Erbscheinverfahren rechtlich.
 

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